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OLG Hamm, 19.06.2019 - 3 U 33/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arzthaftung, Aufklärung, relative Indikation, Vorbehandler
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs.
Arzthaftung; Aufklärung; relative Indikation; Vorbehandler - rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Unzureichende Aufklärung vor einer Operation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zur Aufklärungspflicht des Arztes hinsichtlich des Aufschiebens oder Unterlassens eines Eingriffs
Verfahrensgang
- LG Hagen, 16.01.2019 - 2 O 158/17
- OLG Hamm, 20.05.2019 - 3 U 33/19
- OLG Hamm, 19.06.2019 - 3 U 33/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.1997 - VI ZR 30/96
Wirksamkeit der Einwilligung in eine Uterusentfernung
Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2019 - 3 U 33/19
Ein Arzt muss den Patienten vor einem relativ indizierten Eingriff grundsätzlich nicht über die Möglichkeit eines Aufschiebens oder gänzlichen Unterlassens der Operation aufklären, wenn er von einer entsprechenden Kenntnis des Patienten - ohne Fehlvorstellung über die Risiken des Nichtstuns - ausgehen darf (Abgrenzung zu BGH VersR 1997, 451).